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Klarheit bei Gutscheinen und Geldkarten
Neues BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Auf dieses hat die Entgeltabrechnung lange gewartet. Am wurde rund 15 Monate nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen zur Abgrenzung einer Geldleistung von einer Sachleistung das lang ersehnte Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht.
Bereits der Entwurf vom wurde viel diskutiert. Nicht zuletzt, weil über die Auslegung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in Bezug auf die Ausgabe von System- oder Sachbezugskarten zwingend eine Klarstellung nötig war.
I. Änderungen durch das JStG 2019
Im Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) hatten Bundestag und Bundesrat eine gesetzliche Neuregelung der Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug beschlossen (BGBl 2019 I Nr. 48 v. 17.12.2019, S. 2451).
Mit dem Gesetz wurde § 8 Abs. 1 EStG um folgende Sätze ergänzt:
„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen un...