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Steuerbarkeit der von einem TV-Sender an einen Drehbuchautor gezahlten Zusatzvergütung
Das hatte zu entscheiden, ob nachträgliche Entgelte gem. § 32a UrhG aus der Rechteüberlassung der umsatzsteuerlichen Beurteilung unterliegen oder nicht steuerbar sind. Auch wenn der Streitfall einen Drehbuchautor betrifft, so ist die Thematik auf die generelle Frage der Behandlung von Nachvergütungen in Beachtung des UrhG gerichtet. Somit hat die Entscheidung des FG Düsseldorf abstrakt für jeden vom UrhG geschützten Steuerpflichtigen Bedeutung und durch das in der Regel erst deutlich spätere Auftreten der fraglichen Vergütungen auch erhöhtes Risikopotenzial in der Praxis. Das FG Düsseldorf entschied nämlich entgegen der Auffassung des Klägers für eine umsatzsteuerliche Berücksichtigung.
I. Orientierungssatz
1. Eine reichweitenabhängige Zusatzvergütung, die ein Drehbuchautor nicht von der Produktionsgesellschaft, der er die Rechte am Drehbuch überlassen hat, sondern auf der Grundlage von § 32a Abs. 2 UrhG von dem TV-Sender erhält, der das Drehbuch verfilmen und den Film ausstrahlen ließ, ist als umsatzsteuerbares Entgelt von dritter Seite anzusehen.
2. Für die Annahme einer Leistung „gegen Entgelt“ ist nicht erforderlich, dass die Gegenleistung (allein) vom Leistu...