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BFH 11.02.2021 VI R 50/18, BBK 10/2021 S. 462

Steuerrecht | Keine pauschalen Kilometersätze für sonstige berufliche Fahrten mit Bus und Bahn

Für sonstige berufliche Fahrten des Arbeitnehmers außerhalb der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können nur die tatsächlichen Aufwendungen und damit die Kosten für die Fahrkarte als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der S. 463Arbeitnehmer ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel wie Bus oder Bahn nutzt. Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze ist ausgeschlossen.

Der [i]Kläger war Betriebsprüfer Kläger war Betriebsprüfer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Er fuhr zu Außenprüfungen mit der Bahn. Seine Kosten für die Bahnkarten wurden ihm vom BZSt ersetzt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er hierfür pauschale Fahrtkosten i. H. von 0,20 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) als Werbungskosten geltend und zog hiervon die – geringere – Erstattung des B...