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Kraftfahrzeugsteuer | Steuerbefreite Krankenbeförderung bei ärztlicher Verordnung (BFH)
Eine nach § 3 Nr. 5 KraftStG steuerbefreite Krankenbeförderung setzt keine fachgerechte Betreuung während der Fahrt voraus. Liegt der Beförderung einer Person eine ärztliche Verordnung zugrunde, so ist der Nachweis erbracht, dass die Beförderung eines Erkrankten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erfolgt (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Befreit von der Kraftfahrzeugsteuer ist nach § 3 Nr. 5 KraftStG das Halten von Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten sich über die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG. Ist die Steuerbefreiung für Fahrzeuge, d...