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Umsatzsteuer | Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter (BMF)
Mit hat der BFH entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Der UStAE wird in Abschnitt 3.6 Abs. 5 hierzu geändert ( :005).
In Abschnitt 3.6 der Abs. 5 werden nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:
Etwas Anderes gilt aber, wenn dem Leistenden durch den Dritten der Art nach ein Mitbenutzungsrecht in Form von Verfügungs- und Dispositionsmöglichkeiten an dessen Dienstleistungselementen (z.B. Verzehrvorrichtungen) zugestanden worden ist (vgl. ).
Maßgebend sind immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Der b...