Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV B 7 - S 2812 - 1/94

§ 28 UStG Anwendung des § 28 Abs. 4 KStG

Nach § 28 Abs. 4 KStG ist eine Gewinnausschüttung, für die zunächst mit Körperschaftsteuer belastete Teilbeträge als verwendet galten und für die später diese Teilbeträge nicht mehr ausreichen, mit dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG (EK 02) zu verrechnen, auch wenn dieser Teilbetrag dadurch negativ wird. Diese Regelung wurde erforderlich, weil nach der neuen Nummer 1 des § 40 Satz 1 KStG künftig die Körperschaftsteuer-Erhöhung unterbleibt, soweit für eine Gewinnausschüttung der Teilbetrag im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 KStG (EK 01) als verwendet gilt.

Würde zur Finanzierung einer Gewinnausschüttung, für die zunächst beispielsweise der Teilbetrag EK 50 als verwendet gegolten hat, nach einem Verlustrücktrag oder nach einer steuerlichen Außenprüfung dieser Teilbetrag nicht mehr ausreichen und müßte die Gesellschaft die Ausschüttung nunmehr aus dem Teilbetrag EK 01 finanzieren, wären die steuerlichen Folgen,

  • daß die Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens bei der ausschüttenden Körperschaft zur Verringerung der Körperschaftsteuer-Tarifbelastung führt,

  • daß jedoch die Anteilseigner weiterhin die Körperschaftsteuer anrechnen, obwohl der angerechneten eine gezahlte Körperschaftsteuer nicht mehr gegenübersteht.

Dies soll der neue § 28 Abs. 4 KStG vermeiden, indem...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen