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Wettbewerb | Zulässiges Entgelt für die Zahlung mittels PayPal
Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
Wird – wie im vorliegenden Fall – das bei Wahl der Zahlungsmöglichkeit „Sofortüberweisung“ geforderte Entgelt nicht für die Nutzung dieser Überweisung verlangt, sondern für die Einschaltung des Zahlungsauslösedienstes, der neben dem Auslösen der Zahlung weitere Dienstleistungen (Überprüfung der Bonität des Zahlers, Unterrichtung des Zahlungsempfängers vom Ergebnis dieser Überprüfung usw.) erbringt, steht § 270a BGB der Erhebung eines Entgelts für diese zusätzlichen Leistungen nicht entgegen. Gleiches ...