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NWB 17/2021 S. 1219

Kinderkrankengeld | Verlängerte Anspruchsdauer

Art. 3 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite dehnt die bereits zu Jahresbeginn verlängerte Anspruchsdauer auf das sog. Kinderkrankengeld weiter aus. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten danach im Jahr 2021 einen Anspruch auf weitere zehn Tage Kinderkrankengeld je Kind, Alleinerziehende auf weitere 20 Tage je Kind. Der Anspruch erhöht sich damit bei Elternpaaren auf jeweils 30 Arbeitstage je Kind, bei Alleinerziehenden auf insgesamt 60 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch der Versicherten für max. insgesamt 65 Arbeitstage (Alleinerziehende max. insgesamt 130 Arbeitstage). Die Erweiterung ist rückwirkend zum in Kraft getreten und auf das Kalenderjahr 2021 begrenzt. Der Anspruch besteht nicht ...