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FG Hessen 26.08.2020 8 K 1860/16, NWB 17/2021 S. 1213

Gewerbesteuer | Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann nach dem Urteil des Hessischen auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden.

Anmerkung:

Streitig war die Frage, ob – und falls ja, wie – das Finanzamt verpflichtet ist, gezahlte kanadische Quellensteuer auf Kapitalerträge für Zwecke der Anrechnung auf die Gewerbesteuer festzustellen. Das Hessische FG hat die Frage bejaht. Der Einbehalt kanadischer Quellensteuer führe zu einer Doppelbesteuerung, denn Deutschland und Kanada erheben von demselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum eine gleichartige Steuer. Die Vermeidung S. 1214der Doppelbesteuerung auf der Grundlage des zwischen Kanada und Deutschland geltenden DBA erfolgt durch Anrechnung der Steuer. Dies gelte nicht nur ...