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BMF 13.04.2021 IV C 5 - S 2334/19/10007 :002, NWB 17/2021 S. 1213

Lohnsteuer | BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Im Rahmen des JStG 2019 hat der Gesetzgeber in § 8 Abs. 1 EStG Regelungen zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug aufgenommen. Mit Schreiben v.  nimmt das BMF zur Anwendung der Vorschriften Stellung.

Anmerkung:

Die Grundsätze dieses Schreibens sind ab anzuwenden. Es ist jedoch (abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG) nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG nicht erfüllen, noch bis zum als Sachbezug anerkannt werden. (Eine ausführliche Besprechung des [i]Seifert, Gast-Editorial, NWB 17/2021 S. 1201 erfolgt in einer der nächsten Ausgaben der NWB.)