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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 162

Entwurf des „KöMoG“ vorgelegt!

Das „Optionsmodell“ für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften soll kommen!

Dr. Katrin Dorn und Dr. Morten Dibbert

Nach Umsetzung der „geänderten Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter“ möchte die Bundesregierung nun ein weiteres Projekt aus der Koalitionsvereinbarung (wohl noch vor der Bundestagswahl im September) umsetzen. Das Kabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, kurz „KöMoG“, beschlossen, nachdem das BMF den Referentenentwurf erst am an die Verbände übersandt hatte. Das Gesetz soll zum in Kraft treten. Kern dieses Entwurfs ist die bereits am und in den Koalitionsausschüssen beschlossene Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften (sogenanntes Optionsmodell). Des Weiteren sieht die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts eine Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts für Körperschaften sowie im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft eine Ersetzung der Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch die sogenannte Einlagelösung vor. Zudem sollen künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Dagegen sieht der Entw...