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Kommentierte Nachricht NWB EV 5/2021 S. 176

Erbrecht | Konkludente Rechtswahl bei Berliner Testament (BGH)

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der entschieden: Die Frage, ob ein Erblasser eine konkludente Rechtswahl in seinem Testament getroffen hat, ist unionsautonom und daher nicht unter Rückgriff auf das hypothetisch gewählte Recht zu beurteilen.

Rechtlicher Hintergrund
Seit dem gilt für die internationale Beurteilung von Erbfällen die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Die EuErbVO harmonisiert das internationale Erbrecht innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark). Das anwendbare Recht wird an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dies in Abkehr vom bis dahin gültigen Staatsangehörigkeitsprinzip des deutschen internationalen Erbrechts.

Auf den Nachlass eines E...