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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Fondsstandortgesetz
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz, BT-Drucks. 19/27631) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/28868) in 2./3. Lesung beschlossen.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 19/27631) soll das deutsche Recht an EU-Vorgaben angepasst werden, steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen werden gebündelt. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs sollen laut Regierung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht ermöglichen. So sollen zahlreiche Schriftformerforde...