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BMF 20.04.2021 IV C 5 - S 2342/20/10003 :003, BBK 9/2021 S. 406

Lohn und Gehalt | BMF-Schreiben zur Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung

Das BMF äußert sich ausführlich zur Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG.

Der Schwerpunkt des Schreibens betrifft die erforderliche Zertifizierung nach § 20 Abs. 5 Satz 1 SGB V. Das BMF weist aber darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers steuerfrei sein können (Tz. 2.2).

Hinweis:

Besonderes [i]Kein Arbeitslohn bei überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers Augenmerk verdient Tz. 5 des BMF-Schreibens. Danach sind nämlich Leistungen des Arbeitgebers, die ganz überwiegend in seinem eigenbetrieblichen Interesse liegen, von vornherein kein Arbeitslohn, so dass es der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG nicht mehr bedarf. Das BMF nennt eine Vielzahl derartiger Leistungen, u. a. auch die Corona-Schutzimpfung.

Wir werden das Schreiben in einer der nächsten B...