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Track 06 | Behinderten-Pauschbeträge: Rentenbescheide können als Nachweis der Behinderung genügen
Bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 20, aber weniger als 50 festgestellt worden ist, gibt es jetzt – im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung – eine Erleichterung des BMF, was den Nachweis angeht. Sofern dem Steuerpflichtigen wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften eine Rente zusteht, bestehen keine Bedenken, wenn die Behinderung durch den Rentenbescheid nachgewiesen wird. Dies gilt entsprechend auch bei anderen laufenden Bezügen.
Über das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen” hatten wir Sie in unserer Februar-Ausgabe 2021 umfassend informiert. Es hat für die Betroffenen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erhebliche Verbesserungen gebracht.
Durch die Anpassung an das Sozialrecht können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auch Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 ohne besondere zusätzliche Voraussetzungen die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags beantragen. Nach dem alten Recht wurde diesen Steuerpflichtigen der Pauschbetrag nur unter bestimmten Bedingungen gewährt. Diese sind ab 2021 ersatzlos entfallen.
Bei einer Behinde...