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NWB Nr. 17 vom

Steuerberater als Datenschutzbeauftragte ihrer Mandanten?

Marlies Karg

Art. 37 DSGVO verpflichtet viele Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mit der Aufgabe betraut werden kann sowohl ein Beschäftigter des Ver-antwortlichen oder des Auftragsverarbeiters als auch eine externe Person (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Mangels fachlich geeigneten eigenen Personals fragen Mandanten nicht selten ihren Steuerberater/Rechtsanwalt, ob dieser als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden kann.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

[i]Fachwissen in Bezug auf den DatenschutzZu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören neben der Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen – dem Mandanten – u. a. die Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie anderer EU-Datenschutzvorschriften. Hierfür ist Fachwissen notwendig, welches durch persönliche Fortbildungen auf dem Gebiet des Datenschutzes erlangt werden kann. Im Gegensatz zu den Berufen eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist hierfür keine akademische Ausbildung erforderlich. Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist kein geschützter Beruf.

Gerichtliche Einordnung der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten

[i]BFH: gewerbliche TätigkeitDer Bundesfinanzhof (, NWB OAAAA-71846) hat sch...