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Kurzarbeit: Jahresurlaub darf gekürzt werden
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer wegen Kurzarbeit durchgehend nicht gearbeitet haben, erwerben sie keine Urlaubsansprüche. Arbeitgeber dürfen den Jahresurlaub anteilig kürzen. Das hat das LAG Düsseldorf (Az.: 6 Sa 824/20) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist zugelassen. Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung des LAG Düsseldorf unter https://go.nwb.de/87ktp.