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Negativzinsen: Als Betriebsausgaben abziehbar
Negativzinsen heißen eigentlich „Verwahrentgelte“. Sie belasten den Gewinn von Unternehmen, wenn es diesen nicht gelingt, sie sich über die Preisgestaltung bei den Kunden zurückzuholen. Unternehmen bleibt aber ein kleiner Trost: Negativzinsen stellen Betriebsausgaben dar, die zwar den Gewinn, aber zugleich auch die Steuerlast verringern.