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Umsatzsteuer | Entwurf des novellierten UStAE zu § 25 UStG (BMF)
Das BMF hat die gesetzlichen Änderungen des § 25 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2019, 2451) zum Anlass genommen, den UStAE zu § 25 UStG umfänglich zu überarbeiten.
Hintergrund: Durch das sog. JStG 2019 wurde § 25 UStG wie folgt geändert.
Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem ),
Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem ).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die novellierte Fassung wurde den Verbänden und interessierten Kreisen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.
Den Entwurf können Sie auf der Homepage des BMF einsehen.
Quelle: BMF online (il)