Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweitung der Margensteuer bei Reiseveranstaltern auf B2B-Umsätze
Geplante Neuregelung des § 25 UStG sorgt für zeitkritischen Handlungsbedarf
[i]Huschens, NWB 26/2019 S. 1893Da die Bundesregierung dem Entwurf des JStG 2019 am insoweit ohne Veränderungen im Vergleich zum Referentenentwurf v. (s. Huschens, NWB 26/2019 S. 1893) zugestimmt hat, muss davon ausgegangen werden, dass die Neufassung des § 25 UStG bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten und die Ausweitung der Margenbesteuerung auf B2B-Umsätze damit ohne Übergangsregelung umgesetzt werden wird. Trotz grundsätzlicher Probleme und genereller Anwendungsfragen müssen die betroffenen Unternehmen nunmehr dringend handeln und ihre Verträge, Kalkulationen und Abrechnungsprozesse an die neue Rechtslage anpassen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Funktionsweise der Margenbesteuerung und Hintergrund der Neuregelung
Die Funktionsweise und der Preiseffekt der Margenbesteuerung sollen anhand eines einfachen Beispiels erläutert werden.
Ein Hotel verkauft eine Übernachtungsleistung für 100 € zuzüglich 7 € Umsatzsteuer (Zeile 3) über einen Zwischenhändler (Veranstalter). [i]Vergleich zur RegelbesteuerungIm Rahmen der
Regelbesteuerung kann der Zwischenhändler den Vorsteuerabzug geltend machen, er unterwirft seinen Netto-Verkaufspreis (120 €, Zeile 7) der Umsatzsteuer. Der ni...