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IWB Nr. 8 vom Seite 301

Brexit: HMRC klärt Zweifel zum Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien

Ronny Langer

Aufgrund [i]Technische Erleichterung bei der Einfuhrumsatzsteuer nach Großbritanniendes Brexits unterliegen Einfuhren aus der EU in das Vereinigte Königreich nun der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings wurde gleichzeitig eine wichtige Vereinfachung eingeführt. Die Einfuhrumsatzsteuer muss von voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen nicht vorfinanziert werden. Sie kann stattdessen in den Umsatzsteuererklärungen deklariert und gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden. Die Einfuhrumsatzsteuer darf aber nur derjenige als Vorsteuer geltend machen, der im Zeitpunkt der Zollanmeldung die Verfügungsmacht an den eingeführten Gegenständen innehat(te).

2019 schreckte der britische Fiskus (HMRC) die Unternehmer auf, als er diese – bisher nicht immer beachtete – Regel nicht nur strenger umsetzen wollte, sondern sie deutlich verschärfte. Nachdem der HMRC im Jahr 2020 – trotz einer Vielzahl von Eingaben aus der Wirtschaft – noch an seiner Auffassung festhielt, ruderte er nun 2021 ein ganzes Stück zurück.

I. Zollformalitäten und Einfuhrumsatzsteuer

Das [i]Einfuhren unterliegen seit dem 1.1.2021 der Einfuhrumsatzsteuer Vereinigte Königreich ist politisch seit dem nicht mehr Mitglied der EU. Die EU und Großbritannien hatten dabei eine Übergangsfrist bis zum vereinbart, um die Folgen des...