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Corona | Zoll- und MwSt-Befreiung u.a. für Masken-Importe verlängert (Kommission)
Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum . Die EU-Kommission hat am beschlossen, die bestehende Befreiung nicht bis Ende des Monats auslaufen zu lassen, sondern bis Jahresende zu verlängern.
Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:
Die Befreiung ist Teil der seit Frühjahr 2020 geltenden Sonderregeln in Reaktion auf COVID-19 im Bereich Steuern und Zölle. Am folgte der Beschluss auf einem Vorschlag der Kommission, Waren und Dienstleistungen, die die EU-Kommission, Einrichtungen und Agenturen der EU den Mitgliedstaaten und Bürgern in Krisenzeiten wie Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesu...