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Lohn und Gehalt | Zur Entgeltumwandlung beim Arbeitnehmer-Ehegatten
Zwar unterliegen Entgeltumwandlungen bei Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten einem Fremdvergleich. Hier gilt aber grundsätzlich ein Regel-Ausnahme-Verhältnis, so dass die betriebliche Veranlassung der Entgeltumwandlung i. d. R. zu bejahen ist, wenn das Arbeitsverhältnis vorher bereits betrieblich veranlasst war. Der Aufwand des Arbeitgeber-Ehegatten wird durch die Entgeltumwandlung nämlich nicht verändert, und der Arbeitnehmer-Ehegatte verfügt ausschließlich über sein eigenes, künftiges Vermögen. S. 408
Die [i]Regel-Ausnahme-Prüfung bei Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung ist ausnahmsweise nur dann nicht anzuerkennen, wenn das Arbeitsverhältnis ungewöhnlich oder unangemessen umgestaltet wird. Dies kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
bei sprunghaften Gehaltserhöhungen vor der Entgeltumwandlung,
bei e...