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FG Rheinland-Pfalz 07.10.2020 1 K 1264/19

Steuerrecht | Gemeinnütziger Verein kann an gemeinnützige Tochter-GmbH spenden

Ein gemeinnütziger Verein kann an eine gemeinnützige GmbH spenden, deren Alleingesellschafter er ist, soweit die Spende aus seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammt und der Spendenzweck mit dem Satzungszweck des Vereins übereinstimmt.

Ob [i]Abgrenzung der Spende von der verdeckten Einlage es sich um eine Spende oder um eine verdeckte Einlage handelt, hängt vom Motiv ab: Handelt der Verein aus altruistischen Motiven, bezeichnet er die Zahlung als Spende und trifft er keine Bestimmung über die Verwendung, spricht dies für eine Spende.

Für eine verdeckte Einlage spricht hingegen, wenn der Verein seine Tochtergesellschaft finanziell stärken will. Nach Ansicht des FG bieten sich für eine finanzielle Stärkung aber eher Darlehen an als eine verdeckte Einlage. Das FG erkannte daher im Streitfall den geltend gemachten Sp...