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Online-Nachricht - Donnerstag, 15.12.2022

Körperschaftsteuer | Spende an Tochtergesellschaft - Abgrenzung zur verdeckten Einlage (BFH)

Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist die Qualifizierung einer Zuwendung des Klägers an eine gemeinnützige Tochtergesellschaft als abziehbare Zuwendung (Spende) oder verdeckte Einlage.

Das FG gab der Klage statt ().

Der BFH hat die Revision des FA in Bezug auf die Bescheide über die Festsetzung der Solidaritätszuschläge 2014 und 2016 als begründet angesehen und das FG-Urteil insoweit aufgehoben. Im Übrigen hat der BFH ...

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