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Umsatzsteuer | Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als unfreiwilliger Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs stellt einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG dar, wenn die Umsatzsteuererklärung durch einen Steuerberater gefertigt wird und keine Angaben zur Kleinunternehmerregelung auf der Seite 1 des Mantelbogens gemacht werden. Der Unternehmer ist dann fünf Jahre an den Verzicht gebunden.S. 464
Die [i]Klägerin machte Vorsteuern in der Umsatzsteuererklärung geltend Klägerin unterhielt einen landwirtschaftlichen Hof, verpachtete ihre Milchquote und vermietete eine Ferienwohnung auf ihrem Bauernhof. Sie überschritt nicht die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 17.500 € in den Streitjahren 2011 bis 2014. Ihr Steuerberater erstellte für sie eine Umsatzsteuererklärung für 2011 und machte Vorsteuern aus der Vermietung der Ferienwohnung geltend, erklärte aber keine Umsätze. Das Finanzamt stimmte de...