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Umsatzsteuer | EuGH urteilt zur Eignung von Personengesellschaften als Organgesellschaft
Art. 11 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die Möglichkeit für eine Personengesellschaft, zusammen mit dem Unternehmen des Organträgers eine Mehrwertsteuergruppe zu bilden, davon abhängig macht, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in dieses Unternehmen finanziell eingegliedert sind ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Im Streitfall begehrte eine GmbH & Co. KG als Organgesellschaft Teil einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG mit der M-GmbH als Organträger zu sein. An der GmbH & Co. KG beteiligt waren neben der Komplementär-GmbH mehrere natürliche Personen und die M-GmbH, die ausweislich des Gesellschaftsvertrags, der für Entscheidungen in der Gesellschaft das Mehrh...