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Vorabentscheidungsersuchen zur Eignung von Personengesellschaften als Organgesellschaft in der umsatzsteuerlichen Organschaft
Mit der hat das FG Berlin-Brandenburg neue Bewegung in die Frage gebracht, unter welchen Voraussetzungen eine Personengesellschaft als Organgesellschaft in einer umsatzsteuerlichen Organschaft geeignet ist. Die Vorlage versteht sich als Weiterführung der EuGH-Rechtsprechung Larentia + Minerva und Marenave Schifffahrt (). Da die bisherige EuGH-Rechtsprechung vom V. Senat () und XI. Senat () des BFH unterschiedlich interpretiert wurde, ruft das FG Berlin-Brandenburg zur Klarstellung erneut den EuGH an. Dabei zeichnet sich aus der Vorlage bereits ab, dass das Finanzgericht in seiner Würdigung zu der für Steuerpflichtige eher positiven Einschätzung des XI. Senats tendiert, welche es deutlich leichter ermöglicht, Personengesellschaften als Organgesellschaften in eine Organschaft einzubeziehen.
I. Vorlagefragen
1. Ist Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass er der Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG entgegensteht, soweit durch diese einer Personengesellschaft (hier: einer GmbH & Co. KG), bei der Gesellschafter neben dem Organträger nicht nur Personen sind,...