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NWB Nr. 15 vom Seite 1026

Neustarthilfe für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften

Erika Simon

Seit dem können auch Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern (sog. Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften) Neustarthilfe beantragen. Das BMWi erläutert die Antragsvoraussetzungen auf seiner Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie in seinen FAQ:

Die [i]Überbrückungshilfe III darf nicht in Anspruch genommen worden seinAntragsberechtigung ist daran geknüpft, dass eine vor dem gegründete Gesellschaft, die die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen hat, den überwiegenden Teil ihrer Umsätze aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gelten würden.

Hinweis:

Da sich der Förderzeitraum der Neustarthilfe (01–06/2021) nicht mit dem der Überbrückungshilfe II (09–12/2020) oder der November- oder Dezemberhilfe überschneidet, kann die Neustarthilfe zu diesen Hilfen zusätzlich beantragt werden. In Bezug auf die Überbrückungshilfe III müssen sich die Antragstellenden allerdings entscheiden.

[i]Voraussetzungen bzgl. der Gesellschafter und max. eine TeilzeitkraftZudem muss die Gesellschaft von einem ihrer Gesellschafter zu mindestens 25 % gehalten werden und dieser Gesellschafter muss mindestens 20 Wochenstunden für die Gesellschaft arbeiten. Weitere Voraussetzung eines erfolgreichen A...