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Mietverhältnis | Verdachtskündigung bei Gewerberaummiete
Die Grundsätze der Verdachtskündigung können u. U. auf das gewerbliche Mietrecht übertragen werden, so dass es für eine fristlose Kündigung nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedarf.
Im entschiedenen Fall besteht gegen den Geschäftsführer der Mieterin der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben. Der Verdacht rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. [i]Zur Verdachtskündigung im Arbeitsrecht Olbertz, NWB 8/2020 S. 557, 566Tätlichkeiten des Mieters gegenüber dem Vermieter könnten auch ohne Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen, wenn sie bewiesen seien. Handele es sich aber um eine besonders schwere Pflichtverletzung, reiche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Begehung der Tat aus, falls wegen d...