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Spaltung | Beurkundungspflichtige Abreden zum Vertrag
Notariell zu beurkunden sind mit einem Spaltungsvertrag sämtliche Abreden, die nach dem Willen der Beteiligten mit diesem ein einheitliches Ganzes bilden, also mit ihm stehen und fallen sollen.
Für den Umfang der Beurkundungspflicht kommt es auf einen rechtlichen Zusammenhang an. Bilden Rechtsgeschäfte ein einheitliches Ganzes in diesem Sinne, muss der Verknüpfungswille ebenfalls beurkundet werden, also in den Urkunden [i]Gehrmann, Spaltung, infoCenter, NWB NAAAB-26806 eindeutig zum Ausdruck kommen. Sind – wie vorliegend – ein Spaltungs- und ein Optionsvertrag mit einem zeitlichen Abstand von etwa drei Monaten geschlossen und getrennt voneinander notariell beurkundet worden, begründet die Niederlegung der rechtlich selbständigen Verträge in verschiedenen Urkunden die Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusamme...