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FG Düsseldorf 26.11.2020 2 V 2664/20 A(E), NWB 15/2021 S. 1021

Einkommensteuer | Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks

Nach dem erfolgt die für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG vorauszusetzende willentliche wirtschaftliche Betätigung im Falle der Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch die in ihrer Wirkung dem Abschluss eines schuldrechtlichen Kaufvertrags zwischen Eigentümer und Meistbietendem entsprechende Abgabe des Meistgebots. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist [i]Detmering/Tetzlaff, Private Veräußerungsgeschäfte, Grundlagen, NWB IAAAE-41266 sind bei der Anschaffung durch Ersteigerung und der nachfolgenden Wiederversteigerung die Zeitpunkte der Abgabe der Meistgebote maßgeblich. Der Eigentumsverlust im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht mit einem Eigentumsverlust im Wege einer Enteignung vergleichbar.