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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 2 R 428/18

Gesetze: § 51 SGG; § 850 Abs 2 ZPO; § 850c Abs 1 S 1 ZPO; § 850c Abs 1 S 2 ZPO; § 2 InsO; § 35 Abs 1 InsO; § 36 Abs 1 S 1-2 InsO; § 36 Abs 4 S 1 InsO; § 118 Abs 1 S 1 SGB 6

Leitsatz

Leitsatz:

Die Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Rentenzahlungsanspruchs zur Insolvenzmasse obliegt dem Sozialgericht als Prozessgericht und nicht dem Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht, wenn über die Massezugehörigkeit als solche zu entscheiden ist und nicht über die Zulässigkeit der Vollstreckung gestritten wird (Anschluss an die Rechtsprechung des = NZI 2019, 43).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAH-75975

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