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NWB Nr. 15 vom

Die Flexibilisierung von Arbeitszeit durch den Abruf von Arbeit

Prof. Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1055Abrufarbeit ist ein Instrument, um Arbeitszeit zu flexibilisieren und Personalkosten von Unternehmen zu senken. Sie ermöglicht Arbeitgebern mithin – in gewissem Umfang – eine bedarfsgerechte Steuerung des Einsatzes ihrer Beschäftigten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Begriff der Abrufarbeit

Abrufarbeit liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Arbeit entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, wobei die Höhe der Vergütung regelmäßig pro geleistete Arbeitsstunde festgelegt wird. Auf dieser Grundlage kann der Arbeitgeber entsprechend dem Arbeitsanfall Lage und Dauer der vergüteten Arbeit durch Weisung bestimmen.

Rechtliche Grenzen

[i]Erfordernis einer vertraglichen VereinbarungZunächst bedarf es einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Vereinbarung, aufgrund derer sich der Arbeitnehmer zur Erbringung von Abrufarbeit verpflichtet. Die Vereinbarung unterliegt der strengen AGB-Inhaltskontrolle, soweit sie – wie üblich – vom Arbeitgeber vorformuliert wird.

[i]Festlegung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit Die Vereinbarung muss ferner eine bestimmte Mindestdauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stund...