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EuGH 11.03.2021 C-812/19, IWB 7/2021 S. 260

EuGH | Leistungen aus einer Mehrwertsteuergruppe an eine Zweigniederlassung sind umsatzsteuerpflichtig

Die Hauptniederlassung der Klägerin war in Dänemark Teil einer Mehrwertsteuergruppe. Sie verfügte in Schweden über eine Zweigniederlassung, die dort keiner Mehrwertsteuergruppe angehörte. Die Hauptniederlassung erbrachte entgeltliche IT-Leistungen an die Zweigniederlassung. Gegenüber der schwedischen Finanzverwaltung war die Zweigniederlassung der Auffassung, dass sie zusammen mit ihrer Hauptniederlassung ein einziger Steuerpflichtiger sei und somit die von der Hauptniederlassung bezogenen Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterlägen.

Der [i]Kein nichtsteuerbarer Innenumsatz an ausländische Betriebsstätte, wenn die Hauptniederlassung einer Mehrwertsteuergruppe angehört EuGH, der in seiner Entscheidung die Grundsätze seines Urteils v.  in der Rechtssache C-7/13 „Skandia“ weiterentwickelte, war anderer Meinung. Im Urteil „Skandia“ hatte der EuGH entschieden, dass eine in einem Drittstaat...