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BMF 24.03.2021 IV C 2 - S 2770/21/10001 :001, BBK 8/2021 S. 358

Steuerrecht | BMF: Gewinnabführungsverträge und Änderung des § 302 AktG

Das BMF äußert sich zu Gewinnabführungsverträgen, die vor dem abgeschlossen oder letztmalig geändert worden sind und noch einen statischen Verweis – und nicht dynamischen Verweis – auf die Verlustübernahme nach § 302 AktG enthalten oder § 302 AktG wörtlich wiedergeben.

§ 302 AktG ist durch das StaRuG vom geändert worden, so dass ein statischer Verweis auf § 302 AktG oder eine wörtliche Wiedergabe des § 302 AktG in der damaligen Fassung fehlgeht. Vielmehr muss die Verlustübernahme durch einen dynamischen Verweis auf § 302 AktG ersetzt werden.

Das [i]BMF räumt Frist zur Anpassung bis zum 31.12.2021 einBMF räumt für diese Anpassung des Gewinnabführungsvertrags eine Frist bis zum ein: Bis zu diesem Tag muss der Zustimmungsbeschluss der Organgesellschaft notariell beurkundet und die Anmeldung der Änderung zur Eintragung im Hand...