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RENO Nr. 4 vom Seite 14

Aktuelle Rechtsprechung

Silke Umland, Rechtsfachwirtin; Drochtersen-Hüll

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Bahncard als erforderliche Auslagen

Der RA macht für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger einen Vorschuss für die Teilnahme an neun Hauptverhandlungsterminen geltend. Er beantragt auch die Festsetzung der Kosten für eine Bahncard in Höhe von 432 €. Diese Kosten werden von der Kostenbeamtin allerdings nicht anerkannt, weil ein Beschluss über die Erforderlichkeit dieser Aufwendungen nicht vorliegt. Das OLG Celle erklärt, dass eine vorherige Feststellung der Erforderlichkeit der Kosten für die Bahncard gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG grds. dazu führen würde, dass die Kostenbeamtin eine Prüfung der Notwendigkeit dieser Kosten nicht mehr vornehmen müsste. Doch die Nichtvorlage eines solchen Beschlusses entbindet die Kostenbeamtin nicht von der Prüfung, ob Kosten für eine Bahncard angemessen und festzusetzen sind.

Grundsätzlich sind Kosten für eine Bahncard zwar nicht – auch nicht anteilig – erstattungsfähig. In diesem Fall dauert die Hauptverhandlung aber über drei Jahre an und die Kosten für die Bahncard amortisierten sich bereits nach der siebten bis achten Fahrt.

OLG Celle, B...

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