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NWB Nr. 14 vom Seite 951

Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (Teil 1)

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 983Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) krankenversicherungsfrei sind, haben ihrem Arbeitgeber gegenüber Anspruch auf Zahlung eines Beitragszuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe des Zuschusses ist jedoch nicht als Festbetragszahlung ausgestaltet, sondern hängt davon ab, ob der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesiedelt ist oder ob eine private Krankenversicherung besteht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Zuschusshöhe bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV

[i]Grds. ZuschussberechnungBemessungsgrundlage für die Zuschussberechnung ist die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze (2021: 4.837,50 €). Diese wird mit dem halben Beitragssatz multipliziert; da der allgemeine Beitragssatz seit Jahren bundesweit einheitlich bei 14,6 % festgelegt ist, werden für die Zuschussberechnung somit 7,3 % angesetzt. Daneben ist auch der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zuschussfähig. Das gilt unabhängig von dessen Höhe. Eine Begrenzung auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz findet nicht statt.

[i]Zuschuss für MehrfachbeschäftigteWerden mehrere Beschäftigungen ausgeübt und besteht für alle Beschäftigun...