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Verfahrensrecht | Einsicht in Kindergeldakten (BFH)
Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten stritten sich um die Einsicht in Kindergeldakten. Fraglich war, ob der Anspruch auf Akteneinsicht in Kindergeldsachen anderen Grundsätzen als im gewöhnlichen Steuerverfahren unterliegt und ob sich eine andere Beurteilung auch daraus ergibt, dass die Kindergeldakte bei der Familienkasse elektronisch geführt wird.
Der BFH führte aus:
Seit der Übernahme des Kindergeldrechts in das Einkommensteuerrecht zum richtet sich das Verwaltungsverfahren allein nach der Abgabenordnung (