StuB Nr. 7 vom Seite 1

Osterüberraschungen aus Berlin …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... neue Gesetzentwürfe und BMF-Schreiben

Kurz vor Ostern hat das Bundeskabinett bzw. das BMF eine Vielzahl von neuen Gesetzentwürfen verabschiedet bzw. BMF-Schreiben veröffentlicht. Kurz nach Bekanntwerden eines Referentenentwurfs hat das Bundeskabinett am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen (vgl. S. 300). Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Ebenfalls am wurde der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) beschlossen (vgl. S. 301). Mit dem Vorhaben sollen u. a. Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung eingeschränkt und das Unternehmensteuerrecht in der EU harmonisiert werden. Hinzuweisen ist u. a. auf ein BMF-Anwendungsschreiben zu § 8d KStG (vgl. S. 306). Wir werden noch ausführlich auf die Themen zurückkommen.

Das zur sog. digitalen AfA

Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung veröffentlicht. Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Auch wenn der Kerninhalt in einer Nutzungsdauertypisierung besteht, ergeben sich für die praktische Anwendung eine Reihe von Folgewirkungen in anderen Bereichen sowie eine Vielzahl von Folgefragen in der Rechtsanwendung, auf die Bolik/Reifarth-Belli/Mayer ab S. 266 ausführlich eingehen.

Ertragsteuerliche Implikationen von Holdingstrukturen

Die Besteuerung von Holdingstrukturen birgt unterschiedlichste Problembereiche und kann sich mitunter als äußerst komplex erweisen. Zur frühzeitigen Identifikation und Minimierung potenzieller steuerlicher Risiken ist für Holdinggesellschaften daher ein angemessen eingerichtetes steuerliches Kontrollsystem unabdingbar. In diesem Zusammenhang beschäftigte sich ein Vorgängerbeitrag bereits – neben allgemeinen Ausführungen zu Holdingstrukturen – mit ausgewählten umsatzsteuerlichen Themenstellungen (). Der aktuelle Beitrag von Raatz/Schmidt erweitert die Betrachtung um einen ertragsteuerlichen Blickwinkel. Es werden einige der gängigen ertragsteuerlichen Problemstellungen aufgezeigt, denen angemessene Kontrollen und Maßnahmen im Rahmen eines steuerlichen Kontrollsystems entgegengesetzt werden müssen. Zu diesem Zweck wird ein Ausgangssachverhalt sukzessive um ertragsteuerliche Problemstellungen erweitert, wobei von einem reinen Kapitalgesellschaftskonzern ausgegangen wird.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 7/2021 Seite 1
NWB FAAAH-75055