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Umsatzsteuer | Organschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren
Das BMF hat zu den Auswirkungen der Anordnungen der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und dem Erlass einer Anordnung i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO auf eine umsatzsteuerliche Organschaft Stellung genommen und Abschnitt 2.8. Abs. 12 UStAE geändert (, NWB BAAAH-73591).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine Organschaft beenden, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt,
dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird sowie
eine Anordnung gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt (, NWB MAAAH-43204). S. 308
Dementsprechend wird in Abschnitt 2.8. Abs. 12 nach Satz 5 folgender Satz 6...