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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage bei Sachspenden
Das BMF hat zur Bemessungsgrundlage bei Sachspenden Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 10.6 angepasst (, NWB UAAAH-74655).
Hintergrund: Eine Sachspende aus dem Unternehmensvermögen stellt eine unentgeltliche Zuwendung dar, die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt ist. Sachspenden unterliegen als sog. unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung dient der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs und verhindert einen systemwidrigen unversteuerten Letztverbrauch. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie sieht keine Möglichkeit vor, bei Sachspenden aus einem Unternehmensvermögen aus Billigkeitsgründen abweichend von dies...