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Fahrtenbuchmethode: Neues zur Ermittlung der Gesamtkosten
I. Grundsätzliches
Ein geldwerter Vorteil aus einer Dienstwagengestellung ist nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG zu erfassen und zu bewerten.
Der geldwerte Vorteil wird i. d. R. nach der pauschalen Wertermittlung (sog. 1 %-Regelung) erfasst. Durch § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG wird stattdessen die Erfassung und Bewertung nach der individuellen Wertermittlung (sog. Fahrtenbuchregelung) zugelassen. Die Anwendung der sog. Fahrtenbuchregelung setzt voraus
das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs sowie
die Ermittlung der insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Beleg.
In einem aktuell veröffentlichten Entscheidungsfall setzt sich das , NWB GAAAH-70591, Rev. eingelegt, Az.: VI R 44/20) mit dem Belegnachweis der Gesamtkosten auseinander.