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NWB EV 4/2021 S. 143

Immobilien – Verjährung von Ansprüchen auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (OLG)

Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (hier: Wohnungseigentum) verjähren innerhalb von zehn Jahren, auch wenn die Übertragung aufgrund eines Vermächtnisses erfolgen soll.

Quelle: , NWB IAAAH-73408