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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 (BMF)
Das Bundeskabinett hat am die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021) beschlossen.
Mit der nun beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Absatz 3 LStR von 200 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG nachvollzogen. Dieser Steuerfreibetrag wurde zum durch das JStG 2020 (von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr) angehoben.
Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Absatz 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben.
Mit der Änderung wird dem Wunsch der Länder und Verbände nachgekommen, die sich für die Anhebung dieses Mindest...