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NWB Nr. 13 vom Seite 920

Die Ruhegeldzusage aus einer bAV in der Insolvenz der GmbH

Wert einer betrieblichen Versorgungszusage durch das Urteil BGH IX ZR 231/19 erheblich gestärkt

Prof. Dr. Gerhard Pape

In der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs gewinnt in letzter Zeit die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO) zunehmend an Bedeutung. Dabei geht es häufig um die Frage, ob es sich bei einem im letzten Jahr vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung an einen Gesellschafter ausgezahlten Betrag um eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung handelt, die deshalb dem Nachrang (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) unterliegt (vgl. , NWB YAAAH-68113; , NWB HAAAH-27318; , NWB YAAAH-28653). Diese Frage, die sowohl im Rahmen der Anmeldung entsprechender Forderungen zur Insolvenztabelle als auch der Anfechtung der Rückgewähr von entscheidender Bedeutung ist, war auch Gegenstand der in Rede stehenden Entscheidung (, NWB VAAAH-64002), die erhebliche Bedeutung für die Rechtsbeständigkeit von Pensionszusagen in der Insolvenz der Gesellschaft hat.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Nachrangige Insolvenzgläubiger i. S. des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

[i]Anmeldung zur Insolvenztabelle nur bei Aufforderung des InsolvenzgerichtsForderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...