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NWB Nr. 12 vom Seite 864

Der Steuerberater als Werkzeug des Steuerhinterziehers – ein Blick in die Gerichtspraxis

Erika Simon

[i]Mittelbare Täterschaft des SteuerschuldnersWeiß ein Steuerschuldner, dass die von ihm an den Steuerberater übermittelten Unterlagen und damit die steuerlich relevanten Angaben möglicherweise unvollständig sind, und weiß er, dass der Steuerberater auf die Vollständigkeit der Angaben vertrauen und entsprechende Erklärungen abgeben würde, können die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung erfüllt sein. Das LG Osnabrück (Urteil v.  - 14 Ns 3/21, nrkr., PM Nr. 13/21) hat jedenfalls einen Arzt vor diesem Hintergrund wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 9.000 € verurteilt.

[i]Der StB als TatmittlerDie „Rolle“ des Steuerberaters bei der Straftat war die eines Tatmittlers, der als Tatwerkzeug des Arztes handelte und selbst weder Täter noch Mittäter oder Gehilfe war. Der Arzt verwirklichte vielmehr als mittelbarer Täter nicht selbst die Merkmale der Steuerhinterziehung, sondern bediente sich dazu des Steuerberaters, [i]Vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen mittelbarer Täterschaft BFH, Urteil v. 18.12.1986 - I B 1/86, BStBl 1988 II S. 211der auf der Grundlage unvollständiger Angaben für den Mandanten Steuererklärungen abgab, die deutlich zu niedrige Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit auswiesen. Das Finanzamt gelangte nach Prüfung der Angaben zu der Überzeugung, dass dies...