Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schweigepflicht | Unverschuldete Zeugnisverweigerung
Ein von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit wirksam entbundener Wirtschaftsprüfer verweigert nicht schuldhaft das Zeugnis, wenn die Rechtslage zur Entbindungserklärung im Falle des Organwalterwechsels und der Insolvenz einer juristischen Person von mehreren Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt worden ist.
Der Insolvenzverwalter und der aktuelle Vorstand der Wirecard-AG hatten den Wirtschaftsprüfer nach Ansicht des 3. Senats wirksam für seine Aussage vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss von der Schweigepflicht entbunden, da für die AG diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden...