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NWB 12/2021 S. 823

Corona | Härtefallfonds ergänzt bisherige Finanzhilfen

Bund und Länder haben sich auf Eckdaten eines auf insgesamt 1,5 Mrd. € dotierten Härtefallfonds geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Finanzhilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die durch das bisherige „Förderprogramm-Raster“ gefallen sind. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe soll im Regelfall 100.000 € nicht übersteigen. Förderzeitraum sind die Monate März–Juni 2021. Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grds. über „prüfende Dritte“. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet unter Billigkeitsgesichtspunkten. Weitere Inform...