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Umsatzsteuer | Billigkeitsregelung zur Behandlung von Sachspenden
Das eine befristete Billigkeitsregelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden erlassen. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet. Die Regelung gilt für Spenden, die zwischen dem und dem geleistet werden.